Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Genaue Leistungen sind von individuellen Versicherungsverträgen abhängig.
Informieren Sie sich bitte vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernommen werden.
Die Praxis ist zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Daher kann die Behandlung in der Regel über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.
Es besteht die Möglichkeit Ihre psychotherapeutische Behandlung privat zu bezahlen.
In diesem Fall müssen Sie Ihre Krankenkasse nicht informieren. Sie müssen keine weiteren Formalitäten beachten und die Behandlung kann ohne lange Wartezeiten begonnen werden.
Die Kosten für eine psychologische Beratung oder Coaching übernehmen die Krankenkassen grundsätzlich nicht. In diesem Fall müssen Sie keinerlei Formalitäten mit Ihrer Krankenkasse abklären.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und wird Ihnen in Rechnung gestellt.